Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemein
Die Guro Virtual World GmbH (Auftragnehmer) führt Aufträge ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf Basis gegenseitiger vertrauensvoller Zusammenarbeit aus. Abweichende Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zugleich für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag, der die Kreation von Entwürfen, Gestaltungen, Textschöpfungen, Hardwareanfertigungen oder Programmiercode umfasst (nachfolgend „Arbeiten“ genannt), ist ein Urheberwerkvertrag, welcher die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen vorsieht. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Vorschläge, Weisungen und andere Mitwirkung des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.
2.2 Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ein weltweites, medienübergreifendes und zeitlich auf die Dauer des projektbezogenen Einsatzzwecks begrenztes, einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
3. Lieferung
3.1 Alle vertraglich vereinbarten Leistungen werden termingerecht erfüllt, sofern dies nicht durch unvorhersehbare Umstände wie Datenverlust, Diebstahl, Störungen der Kommunikationsnetze, Streiks, behördliche Anordnungen oder höhere Gewalt unmöglich wird, oder sich eine vom Auftraggeber erforderliche Bereitstellung von Informationen oder Material verzögert. Liefertermine bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
3.2 Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens ist auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Digitale Daten
Die Herausgabe von digitalen Daten an den Auftraggeber ist vor Erteilung des Auftrags schriftlich zu vereinbaren. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, Dateien, Layouts, die am Computer erstellt wurden oder den Quellcode von entwickelter Software an den Auftraggeber herauszugeben. Zur Aufbewahrung von Daten nach Abschluss oder Kündigung des Vertrags ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet.
5. Vergütung
5.1 Die Höhe des Vergütungsanspruchs geht aus dem Kostenvoranschlag hervor. Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags werden nach Stundensätzen bzw. Tagessätzen abgerechnet. Bei der Berechnung von Stunden werden angefangene Stunden zur halben Stunde (30 Minuten) aufgerundet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Die Vergütung darf nicht aus gestalterisch künstlerischen Gründen verweigert werden. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
5.3 Projektnebenkosten (z.B. Ausdrucke, Präsentationsmaterialien, Datenträger etc.) werden pauschal mit 5 Prozent der jeweiligen Auftragssumme berechnet und im Angebot ausgewiesen.
5.4 Werden die bestellten Arbeiten als Teilprojekte abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung bei Abnahme des jeweiligen Teiles fällig.
6. Fremdleistungen, Versand- und Reisekosten
6.1 Die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen werden nach Abstimmung mit dem Auftraggeber, in dessen Namen und auf dessen Rechnung vergeben bzw. eingekauft. Der Auftragnehmer erhält dann eine entsprechende Vollmacht.
6.2 Soweit im Einzelfall und nach Absprache mit dem Auftraggeber Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers vergeben werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, sämtliche Kosten, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, zu übernehmen. In diesem Fall werden dem Auftraggeber für die Abwicklung zusätzlich 5 Prozent dieser Aufwendungen berechnet und separat in Rechnung gestellt.
6.3 Auslagen für Versand- und Reisekosten, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrags erforderlich sind, werden vom Auftraggeber erstattet.
7. Zahlungen
7.1 Die Zahlung der Vergütung ist nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
7.2 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer gegenüber kein Zurückbehaltungsrecht aus anderen Aufträgen geltend machen. Eine Aufrechnung ist ihm nur mit rechtskräftig festgestellten oder anerkannten Forderungen erlaubt.
7.3 Ist die Erfüllung eines Zahlungsanspruchs gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware oder sonstige Leistungen zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen.
8. Korrekturen und Freigabe
8.1 Die Anzahl der in der Vergütung enthaltenen Korrekturschleifen ist vor Erteilung des Auftrags zu vereinbaren. Soweit nichts ausdrücklich vereinbart worden ist, wird die erste Korrekturschleife nicht in Rechnung gestellt. Alle weiteren – über die o.g. erste Korrekturschleife hinausgehenden – Korrekturen werden zusätzlich nach Aufwand abgerechnet.
8.2 Der Auftraggeber hat die vom Auftragnehmer oder von dritten gelieferten Produkten sowie die zur Korrektur übersandten Zwischenergebnisse unbedingt und unmittelbar zu prüfen.
8.3 Mit der Freigabe durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die funktionale und inhaltliche Richtigkeit der Arbeiten. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Arbeiten entfällt jede Haftung des Auftragnehmers. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe an den Auftragnehmer, stellt er ihn von jeder Haftung frei.
9. Eigenwerbung
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Namen des Auftraggebers, Art und Umfang des Auftrages sowie Leistungs- Ergebnisse und Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen. Den Erbringern von Fremdleistungen im Rahmen des Auftrags wird ebenfalls das Recht eingeräumt, zum Zwecke der Eigenwerbung die eingebrachten Arbeiten und den Namen des Auftraggebers zu veröffentlichen.
10. Gewährleistung und Haftung
10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.
10.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt die Arbeit als mängelfrei abgenommen.
10.3 Im Falle der unkontrollierten Freigabe, Weitergabe oder Bearbeitung der Arbeitserzeugnisse haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die bei der Weiterverarbeitung auftreten.
10.4 Der Auftragnehmer haftet bei entstandenen Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
10.5 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Der Auftragnehmer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.6 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
10.7 Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für eine wettbewerbs-, patent-, muster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit oder Schutz und Eintragungsfähigkeit bzw. rechtliche Unbedenklichkeit sowie für die Neuheit der erstellten Arbeiten.
11. Vertraulichkeit
Alle dem Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse werden von ihm sorgfältig bewahrt und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen werden vertraulich behandelt.
12. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
12.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
12.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer aller Ersatzansprüche Dritter frei. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
13. Schlussbestimmungen
13.1Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Sitz des Auftragnehmers.
13.2 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt